MC REAL ESTATE PARTNERS KG bietet Ihnen eine unabhängige, unparteiische und persönliche Bewertung und Beratung in allen Immobilienbelangen.
ÜBER MICH
Michaela Rettenbacher, MA BSc.
Schwerpunkt: Immobilienbewertung & Consulting
- Sachverständige für Immobilien seit 2011
- Masterstudium International Real Estate Valuation, Donau Uni Krems
- Liegenschaftsbewertungsakademie
- Befähigungen Immobilienverwalter, Immobilienmakler und Bauträger
- Masterstudium International Marketing
- Bachelorstudium Innovationsmangement
- Höhere Lehranstalt für Hotellerie und Tourismus
LEISTUNGEN
Immobilienbewertungen
- Grundstücke
- Wohnungseigentumsobjekte
- Wohnungen
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrparteienwohnhäuser/Zinshäuser
- Gemischt genutzte Liegenschaften
- Baurechtsliegenschaften
- Superädifikate
Bewertungen von Rechten und Lasten
- Grunddienstbarkeiten
- Wegerechte
- Geh- und Fahrrechte
- Leitungsrechte
- Wasserbezugsrechte etc.
- Gebäudedienstbarkeiten
- Persönliche Dienstbarkeiten
- Fruchtgenussrecht
- Gebrauchsrecht
- Wohnungsrecht
- Ausgedingeleistungen
- Pflegeverpflichtungen
- Leib- und Zeitrenten etc.
HÄUFIGE FRAGEN
Wofür werden Immobilienbewertungen benötigt?
Immobilienbewertungen setzen den objektiven Wert von Immobilien fest. Deshalb werden GUTACHTEN vor allem im Rahmen von Gerichtsverfahren oder als Privatgutachten für Erbschaftsangelegenheiten, Verkaufs- oder Ankaufentscheidungen sowie steuerliche Zwecke benötigt.
- Gerichtsverfahren:
- Verlassenschaften, Erbe
- Scheidungsverfahren
- Pflegschaftsverfahren
- Exekutionsverfahren
- Konkursverfahren, Insolvenzverfahren etc.
- Privatgutachten:
- An- und Verkauf einer Immobilie
- Realteilung – Aufteilung beim Schenken bzw. Vererben
- Wertermittlung zu Beleihungszwecken (im Rahmen von Finanzierungen)
- Bemessungsgrundlage für die steuerlichen Abgaben bei Schenkungen, etc.
- Gutachten für steuerrechtliche Zwecke (zur Vorlage beim Finanzamt)
Was ist ein Verkehrswert?
1. Der Verkehrswert einer Liegenschaft ist der Preis, den man mit der Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr erzielen kann. Der Verkehrswert wird dabei durch besondere Vorlieben oder andere ideelle Wertzumessungen möglicher Interessenten nicht beeinflusst (Bewertungsgrundsatz in § 2 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes idgF).
2. Die Bewertung durch den Experten soll mit einem Wertermittlungsverfahren ermittelt werden, das dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Als solche Verfahren kommen insbesondere das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren in Betracht (§ 3 des Liegenschaftsbewertungsgesetzes idgF).
KONTAKT
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